Die Batterien aufladen, lang gehegte Träume verwirklichen oder gar Ideen für eine Neuorientierung sammeln: So unterschiedlich die Beweggründe auch sein mögen, 89 Prozent der Deutschen sind einer Viking-Studie zufolge vom Wunsch beseelt, mit einer Auszeit vom Beruf, dem sogenannten Sabbatical, für die rechte Work-Life-Balance zu sorgen.
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Definition: Über die Herkunft und Dauer des Sabbaticals
Der Sabbat, ein freier Tag in der Woche, gilt gemeinhin als größtes Geschenk der Juden an die Menschheit. Er dient der Einkehr und inneren Ruhe und wird von den Juden im Gedenken an Gottes Ruhetag während der Schöpfung, aber auch an die Befreiung Israels entsprechend in Ehren gehalten.
Das Sabbatjahr feierte sein Debüt im Hochschulbereich. Eine befristete Freistellung vom Lehrbetrieb, um sich zur Gänze der Forschung widmen zu können, ist nicht erst seit gestern Usus. Nach und nach hat diese Praxis allerdings in die generelle Arbeitswelt Einzug gehalten, um der Ausgewogenheit zwischen Arbeit und Freizeit, der vielzitierten Work-Life-Balance*, Rechnung zu tragen. Die Dauer der Freistellung vom Beruf reicht dabei von einem Monat bis zu fünf Jahren.
Intention: Gründe für die Auszeit
Weit gefehlt, zu glauben, dass sich den deutschen Arbeitnehmern das Bedürfnis nach einer Auszeit aufdrängt, wenn ihnen der Berufsstress im Nacken sitzt. Vielmehr wünscht sich der Viking-Studie gemäß die Mehrheit von 62 Prozent einfach die Möglichkeit, die Welt zu bereisen. Das Gros dieser Weltenbummler (50 Prozent der Männer und 29 Prozent der Frauen) zieht dabei eine Arbeitspause von 3 bis 6 Monaten vor. Und wenn sich 80 Prozent von ihnen danach glücklicher fühlen, leistet das Sabbatical unstreitig gute Dienste.
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Ins gleiche Horn tutet die ARAG-Umfrage. Ihr zufolge packt 57 Prozent der Befragten die Reiselust, sind 54 Prozent an einer Neuorientierung interessiert* und nur 50 Prozent bedacht darauf, einem dräuenden Burn-out wirksam zu begegnen. Auch wenn sich 60 Prozent der Frauen in der Auszeit am liebsten auf eine Weltreise stürzen, während 57 Prozent der Männer wenige, auserwählte Reiseziele präferieren, könnten Reisealternativen wie das Schreiben eines Buches oder das Studium einer Fremdsprache eine Überlegung wert sein. Immerhin ist Personalern von jeher eine Zeitlücke von mehr als 3 Monaten in der Vita suspekt. Mit Bildungsmaßnahmen ist insofern eher die Gefahr gebannt, bei Bewerbungsgesprächen in Erklärungsnot zu geraten.
Legitimation: Öffentlicher Dienst privilegiert
Das Arbeitsrecht kennt keinen Anspruch auf ein Sabbatical. Bloß einzelne Tarifverträge – wie jene der chemischen Industrie – räumen das Recht auf eine Auszeit ein. Insofern liegt es stets im Ermessen des Arbeitgebers, ob er dem Arbeitnehmer die erwünschte Arbeitspause gönnt. Speziell in Zeiten des allgemeinen Fachkräftemangels ist für Klein- und Mittelbetriebe das Sabbatical keine Option. Insofern dürfen sich die Beamten des öffentlichen Dienstes glücklich schätzen. Wiewohl: Ihr rechtlicher Anspruch auf ein Sabbatical geht mit einer Teilzeitbeschäftigung einher, während der in Vollzeit gearbeitet wird, um das nötige Zeitguthaben anzusparen. Gesetzlich geregelt ist das Sabbatical für die Beamten des öffentlichen Dienstes in § 91 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Arbeitszeitverordnung (AZV). Die entsprechenden Regelungen für die Angestellten des öffentlichen Dienstes finden sich in § 10 Absatz 6 TVöD, die gleichfalls auf die Einrichtung eines Langzeitkontos hinauslaufen.
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Das Aus für den Traum eines Sabbatjahrs muss die fehlende gesetzliche Regelung längst nicht sein. Nicht selten haben Überzeugungstäter Türen geöffnet, die andere für verschlossen hielten*. So könnte ein Chef etwa durch die Absicht der Weiterbildung überzeugt werden oder ihn das schlichte Kostenargument zur Einräumung der erwünschten Arbeitspause bewegen. Ja, in Krisenzeiten dürfte ihn ein unbezahltes Jahr Auszeit gar von der sonst unabdingbaren Entlassung abhalten. Und wenn zudem Vorschläge für die Arbeitsvertretung und Aufgabenverteilung unterbreitet werden, hat noch jeder Chef das Gefühl, dass dem Arbeitnehmer das betriebliche Wohlergehen so sehr am Herzen liegt wie der persönliche Nutzen.
Organisation: Vor- und Nachteile der Sabbatical-Modelle
• Auszeit durch unbezahlte Freistellung
Bei dieser einfachsten Form der Finanzierung und Freistellung handelt es sich um ein ruhendes Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer kriegt die erwünschte Arbeitspause, bezieht während seiner Auszeit gleichwohl kein Gehalt. Auch sämtliche Versicherungspflichten, einerlei ob für Krankheit oder Rente, obliegen dem Arbeitnehmer. Finanzieren würden 72 Prozent der Deutschen ein solches Sabbatical durch Rücklagen und Ersparnisse, 21 Prozent durch Arbeit im Ausland während ihrer Reisen, 12 Prozent hinwiederum durch Untervermietung ihrer vier Wände und 10 Prozent durch eine Erbschaft.
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• Auszeit durch Lohnverzicht
Sechs Jahre lang verzichtet der Arbeitnehmer auf ein Siebtel seines Gehalts, darf dafür aber im siebten Jahr unter Fortzahlung seines verminderten Gehalts pausieren. Diese Variante sorgt nicht nur für ein fortbestehendes Arbeitsverhältnis, sondern auch für den ungehinderten vollen Versicherungsschutz. Und mit sechs Siebteln des Gehalts lässt es sich für gewöhnlich herrlich und in Freuden leben.
• Auszeit durch Teilzeit
Die Verrechnung der Freistellungsphase mit der Ansparphase erfordert zwingend, dass der Mitarbeiter 6 Monate beschäftigt ist und der Betrieb wenigstens 15 Mitarbeiter in Lohn und Brot hält. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist es am Mitarbeiter, während seiner Teilzeitbeschäftigung in Vollzeit zu arbeiten. Den einbehaltenen Lohn kriegt der Mitarbeiter endlich in seinem Sabbatjahr ausbezahlt.
• Auszeit durch Überstunden
Während die Teilzeitmasche naturgemäß nicht nach jedermanns Geschmack* ist, erfreut sich das Überstundenmodell größter Beliebtheit. Heißt konkret: Der Arbeitnehmer wird für geleistete Überstunden nicht entschädigt, sondern konsumiert die angesammelte Zeit schlicht und ergreifend Jahre später auf einen Schlag. Damit kommt er in den Genuss eines Sabbatjahrs mit vollen Bezügen und uneingeschränkter Versicherungsleistung. Naturgemäß schließt diese Sabbatical-Variante das Arbeitsmodell der Vertrauensarbeitszeit aus. Dafür ist es denkbar, entweder noch nicht geleistete Überstunden, sogenannte Negativstunden, in die Zeitverrechnung aufzunehmen oder mit nicht konsumierten Urlaubstagen, nicht ausbezahlten Weihnachtsgeldern und Bonuszahlungen Zusatzpotenzial für ein Sabbatjahr zu schaffen. Jedenfalls sollten Arbeitnehmer stets bei solchen Ansparmodellen mit einem sogenannten Contractual Trust Arrangement (CTA) gegen allfällige Firmenpleiten vorbeugen. Mit Zeit- und Gehaltsansprüchen von Mitarbeitern hat die Konkursmasse nämlich erfahrungsgemäß selten was am Hut.
• Auszeit durch Sonderurlaub
Wer sich mit 4 Wochen Auszeit begnügt, hat die Möglichkeit, diese als Sonderurlaub geltend zu machen. Damit bleibt er sozialversichert, auch wenn er für die Zeit der Beurlaubung kein Gehalt kassiert. Eine Erweiterung dieser Arbeitsfreistellung ist auf längstens 2 Monate möglich, wenn auf den Sonderurlaub der Jahresurlaub draufgepackt wird.
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